Für einen Nachtzug (Personen- wie Güterzug!), der in der Nacht der Zeitumstellung auf Sommerzeit fährt, entsteht ein Dilemma: Entweder die Bahngesellschaft lässt ihn am Vorabend ausnahmsweise eine Stunde früher abfahren, damit er am nächsten Morgen keine Anschlüsse versäumt, oder er fährt ab 2 Uhr nachts mit einer "offiziellen" (und unaufholbaren) Verspätung von eben dieser Stunde.
Beide Fälle sind unschön: Im ersten Fall muss die frühere Abfahrt im Fahrplan als gesonderter Verkehrstag eingegeben, gespeichert, verwaltet und entsprechend ausgewiesen werden (mit der Folge, dass es viele Fahrgäste doch nicht mitkriegen); im zweiten Fall entstehen nicht unerhebliche Anschlussprobleme am Folgetag, wobei Nachtzüge üblicherweise - oft auch grenzüberschreitende - Fernzüge sind und somit Auswirkungen auch auf den Fahrplan von Nachbarländern entstehen.