für einen Nachtzug (Personen- wie Güterzug!), der in der Nacht der Zeitumstellung auf Sommerzeit fährt, entsteht ein Dilemma: Entweder die Bahngesellschaft lässt ihn am Vorabend ausnahmsweise eine Stunde früher abfahren, damit er am nächsten Morgen keine Anschlüsse versäumt, oder er fährt ab 2 Uhr nachts mit einer „offiziellen“ (und unaufholbaren) Verspätung von eben dieser Stunde.
Beide Fälle sind unschön: Im ersten Fall muss die frühere Abfahrt im Fahrplan als gesonderter Verkehrstag eingegeben, gespeichert, verwaltet und entsprechend ausgewiesen werden (mit der Folge, dass es viele Fahrgäste doch nicht mitkriegen); im zweiten Fall entstehen nicht unerhebliche Anschlussprobleme am Folgetag, wobei Nachtzüge üblicherweise – oft auch grenzüberschreitende – Fernzüge sind und somit Auswirkungen auch auf den Fahrplan von Nachbarländern entstehen.
Praktiziert wird meist Fall 2. In der Regel ist der europäische Fahrplan erst wieder 24 Stunden nach der Zeitumstellung im Takt. Nicht minder ungünstig wirkt sich die Rückstellung auf MEZ im Oktober auf den Bahnbetrieb aus. Auch hier bestehen wieder zwei Möglichkeiten.
Erstens: Man lässt den Nachtzug um eine Stunde verspätet abfahren (mit ähnlichen Konsequenzen für den Verwaltungsmehraufwand wie oben bechrieben). Dann ist dieser Zug ab 2 Uhr MEZ wieder „im Plan“.
Oder zweitens: Die Züge bleiben nach 2 Uhr MESZ für eine Stunde im nächsten Bahnhof oder vor dem nächsten Streckensignal stehen, fahren also erst nach Erreichen von 3 Uhr MESZ (= 2 Uhr MEZ) wieder (planmäßig) weiter. Auch hier wird – bemerkenswerterweise – in der Regel Fall 2 praktiziert, d. h. die Fahrgäste sitzen (oder liegen) im stehenden Zug für eine Stunde in einem Bahnhof oder vor einem Streckensignal (und wundern sich womöglich im Halbschlaf über die ruhige Fahrt).
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